Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 738736
Firma: EMN-Infra GmbH
Sitz: Kornwestheim
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HRB 738736: EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Bolzstr. 126, 70806 Kornwestheim. Der ...
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HRB 738736:EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Bolzstr. 126, 70806 Kornwestheim.Der zw...
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EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Heubergstr. 21, 70806 Kornwestheim. Änderung der G...
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EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Heubergstr. 21, 70806 Kornwestheim. Der zwischen d...
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EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Heubergstr. 21, 70806 Kornwestheim. Mit der "DNV -...
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EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Bolzstraße 126, 70806 Kornwestheim. Änderung der G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2011 12:00:00
EMN-Infra GmbH, Kornwestheim, Bolzstraße 126, 70806 Kornwestheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2011. Geschäftsanschrift: Bolzstraße 126, 70806 Kornwestheim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer privaten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere in Brückbauhof Kornwestheim als Anschließer an das Netz der DB Netz AG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Moser, Thomas, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Geschäftsbereichs "Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Schwerpunkt Brückenbauhof Kornwestheim" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Transfer Kornwestheim GmbH", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 204913) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 31.05.2011 mit Abänderung vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 und 18.08.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.