Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 738605
Veränderungen
HRB 738605: BGT Bischoff Glastechnik GmbH, Bretten, Alexanderstraße 2, 75015 Bre...
Veränderungen
HRB 738605: BGT Bischoff Glastechnik GmbH, Bretten, Alexanderstraße 2, 75015 Bre...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.12.2020 15:11:00
HRB 738605: BGT Bischoff Glastechnik GmbH, Bretten, Alexanderstraße 2, 75015 Bretten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2020. Geschäftsanschrift: Alexanderstraße 2, 75015 Bretten. Gegenstand: Die Herstellung, die Bearbeitung, die Veredelung, Verarbeitung und Montage und der europa- und weltweite Vertrieb von Flachglas und verwandten Produkten sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, insbesondere die Beschichtung solcher Bauteile durch verschiedene Verfahren sowie der Zusammenbau solcher Produkte zu Bauteilen. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tretter, Frank Peter, Bretten, *XX.XX.XXXX; Wittmann, Klaus Jürgen, Oberderdingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Huismann, Jens, Gemmingen, *XX.XX.XXXX; Sulzer, Martin, Walzbachtal, *XX.XX.XXXX; Zoz, Rainer Edgar, Bretten, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "BGT Bischoff Glastechnik AG", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRB 240836) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Huismann, Jens aus Gemmingen,
Sulzer, Martin aus Walzbachtal,
Tretter, Frank Peter aus Bretten,
Wittmann, Klaus Jürgen aus Oberderdingen,
Zoz, Rainer Edgar aus Bretten