Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 738404
Firma: AXINO AG
Sitz: Stuttgart
Löschungen
HRB 738404:AXINO AG, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart.Die Gesellschaft...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2011 12:00:00
AXINO AG, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.04.2011. Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen im Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Finanzmarktkommunikation für in- und ausländische Unternehmen. Hierzu gehört die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen börsennotierter und nichtbörsennotierter Unternehmen in allen Phasen der Unternehmensentwicklung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Service- und Werbedienstleistungen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Mayer-Heinzelmann, Manfred, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung zur Neugründung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AXINO Invest GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 737408) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 21.04.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2011 den operativen Geschäftsbereich Investor Relations Services (IR-Geschäft) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mayer-Heinzelmann, Manfred aus Grünwald