Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 738384
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.05.2019 11:30:00
HRB 738384: Universitätsverlag Ulm GmbH, Ulm, Münchner Straße 15, 89073 Ulm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.1987 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.06.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 734298) nach Ulm verlegt. Bisher: "(REGIO TV Baden Verwaltungs-GmbH)"; nun: Neue Geschäftsanschrift: Münchner Straße 15, 89073 Ulm. Gegenstand: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der REGIO TV Baden GmbH + Co. KG mit Sitz in Stuttgart und die Führung von deren Geschäften. Stammkapital: 51.129,19 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Hock, Bernhard, Ulm, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der REGIO TV Baden-GmbH & Co. KG (Amtsgericht Stuttgart HRA 725339) Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.04.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Universitätsverlag Ulm GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 1986) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hock, Bernhard aus Ulm