Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 737765
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HRB 737765: Knapp Fleisch, Fisch & Feinkost GmbH, Grafenau, Gutenbergstraße 6, 7...
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HRB 737765:Knapp Fleisch, Fisch & Feinkost GmbH, Sindelfingen, Nikolaus-Otto...
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Knapp Fleisch, Fisch & Feinkost GmbH, Sindelfingen, Nikolaus-Otto-Str. 3, 71069 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2011 12:00:00
Knapp Fleisch, Fisch & Feinkost GmbH, Sindelfingen, Nikolaus-Otto-Str. 3, 71069 Sindelfingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2011 mit Änderung vom 27.05.2011 in § 1 (Firma). Geschäftsanschrift: Nikolaus-Otto-Str. 3, 71069 Sindelfingen. Gegenstand: Handel mit Fleischwaren und Finefood. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knapp, Oliver, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Knapp, Markus, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Knapp-Wähner, Finka, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Knapp, Oliver, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Oliver Knapp, Knapp fine food e.K.", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726031) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 10.01.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Knapp Oliver aus Sindelfingen,
Knapp, Markus aus Sindelfingen,
Knapp, Oliver aus Sindelfingen,
Knapp-Wähner, Finka aus Sindelfingen