Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 737752
Firma: Dr. Neidlinger Holding GmbH
Sitz: Ostfildern
Veränderungen
HRB 737752: Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Zeppelinstraße 10, 73760 Os...
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HRB 737752: Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Schönbergstraße 14, 73760 O...
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HRB 737752: Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Schönbergstraße 14, 73760 O...
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HRB 737752: Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Schönbergstraße 14, 73760 O...
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Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Schönbergstraße 14, 73760 Ostfildern. D...
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Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Schönbergstraße 14, 73760 Ostfildern. M...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2011 12:00:00
Dr. Neidlinger Holding GmbH, Ostfildern, Schönbergstraße 14, 73760 Ostfildern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2011. Geschäftsanschrift: Schönbergstraße 14, 73760 Ostfildern. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb und die Vermietung von Immobilien und materiellen und immateriellen Schutzrechten, Know-how, Kundenstamm und beweglichem Anlagevermögen. Stammkapital: 240.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Neidlinger, Gustav, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Neidlinger, Doris, geb. Wenzel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "WEVO - Chemie Heinz Wenzel GmbH & Co. KG", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRA 211282) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Neidlinger, Gustav aus Stuttgart,
Neidlinger, Doris, geb. Wenzel aus Stuttgart