Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 737735
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HRB 737735: GFN GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 24, 69123 Heidelberg. Nicht mehr Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.10.2020 14:36:00
HRB 737735: GFN GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 24, 69123 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2020 und 02.10.2020. Geschäftsanschrift: Maaßstraße 24, 69123 Heidelberg. Gegenstand: Die Durchführung von erlaubnisfreiem Training. Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen in den Bereichen der elektronischen Kommunikation, Datenverarbeitung sowie Unternehmens- und Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die in dem vorbezeichneten Geschäftsbereich tätig sind. Stammkapital: 90.261,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Boshuizen, Frank, Bonn, *XX.XX.XXXX; Manegold, Nils Harald Andreas, Dreieich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Nold, Sarah, geb. Salomon, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Schreiber, Michael, Mainz, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "GFN AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 702903) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Boshuizen, Frank aus Bonn,
Manegold, Nils Harald Andreas aus Dreieich,
Nold, Sarah, geb. Salomon aus Karlsruhe,
Schreiber, Michael aus Mainz