Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 737465
Löschungen
HRB 737465:R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 4, 70499 Stuttgart.Die ...
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HRB 737465:R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 4, 70499 Stuttgart.Die ...
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HRB 737465:R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart.Ände...
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HRB 737465:R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart.Best...
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R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart. Bestellt als G...
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R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart. Die Gesellscha...
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R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.05.2011 12:00:00
R + M Graphik GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2011. Geschäftsanschrift: Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart. Gegenstand: der Handel und die Dienstleistung im Bereich Graphische Maschinen, insbesondere der Vertrieb von Druck- und Kopiergeräten und technische Wartungsarbeiten. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Brand, Uwe, Korb, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Hansjörg, Affalterbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Graphische Maschinen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Raber + Märcker GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 13836) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 09.03.2011 mit Nachtrag vom 06.05.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2011 und 06.05.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brand, Uwe aus Korb,
Schäfer, Hansjörg aus Affalterbach