Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 737263
Veränderungen
HRB 737263: Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 42-50...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.08.2020 18:56:00
HRB 737263: Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 42-50, 69115 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2020. Geschäftsanschrift: Kurfürstenanlage 42-50, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Der Betrieb von Hallen- und Freibädern im Versorgungsgebiet der Stadt Heidelberg sowie in den angrenzenden und in den mit der Stadt Heidelberg nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zusammenarbeitenden Gebietskörperschaften sowie die Erbringung aller zugehörigen Dienst- und Serviceleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe erichten, pachten oder verpachten sowie Unternehmensverträge und Interessengemeinschaftsverträge schließen. Das Unternehmen ist so zu führen, dass der öffentliche Zweck im Sinne der §§ 102 ff. GemO erfüllt wird. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Carstens, Maike, Mannheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 701305) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Carstens, Maike aus Mannheim