Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 737053
Löschungen
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Industrie und Business Pa...
Veränderungen
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Industrie und Business Pa...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Industrie und Business Pa...
Veränderungen
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Industrie und Business Pa...
Veränderungen
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Breitwiesen, 73347 Mühlha...
Veränderungen
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Breitwiesen, 73347 Mühlha...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Breitwiesen, 73347 Mühlha...
Berichtigungen
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Breitwiesen, 73347 Mühlha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2018 08:21:00
HRB 737053: MAGNA Telemotive GmbH, Mühlhausen im Täle, Breitwiesen, 73347 Mühlhausen im Täle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2018 mit Nachtrag vom 13.07.2018. Geschäftsanschrift: Breitwiesen, 73347 Mühlhausen im Täle. Gegenstand: Die Erbringung von Entwicklungsdienstleistungen sowie insbesondere die Entwicklung und Produktion von Test- und Absicherungswerkzeugen für Projekte im Umfeld der Mobilität der Zukunft und der Smart-Factory. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Erhart, Stefan, München, *XX.XX.XXXX; Huber, Heinz, München, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Telemotive Aktiengesellschaft", Mühlhausen im Täle (Amtsgericht Ulm HRB 541321) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Erhart, Stefan aus München,
Huber, Heinz aus München