Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 736977
Firma: primion Technology GmbH
Sitz: Stetten am kalten Markt
Berichtigungen
HRB 736977: primion Technology GmbH, Stetten am kalten Markt, Steinbeisstraße 2-...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 736977: primion Technology GmbH, Stetten am kalten Markt, Steinbeisstraße 2-...
Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2018 11:11:00
HRB 736977: primion Technology GmbH, Stetten am kalten Markt, Steinbeisstraße 2-5, 72510 Stetten am kalten Markt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2018. Geschäftsanschrift: Steinbeisstraße 2-5, 72510 Stetten am kalten Markt. Gegenstand: die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Hard- und Software, insbesondere für Zeit-, Betriebsdaten- und Projektzeiterfassungssysteme und für Systemtechnik auf dem Gebiet elektronischer Zugangskontrollanlagen und der Gebäudeleittechnik, für Internetanwendungen sowie für Sicherheitstechnik, die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Erwerb von Unternehmen, auch im Wege der Verschmelzung, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und die Ausübung von Konzernleitungsfunktionen. Stammkapital: 5.550.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kupka, Andreas, Schwerte, *XX.XX.XXXX; Vorberg, Jorge Pons, Owingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Rall, Alexander, Wannweil, *XX.XX.XXXX; Weber, Dieter, Grafenberg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "primion Technology AG", Stetten am kalten Markt (Amtsgericht Ulm HRB 710911) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kupka, Andreas aus Schwerte,
Rall, Alexander aus Wannweil,
Vorberg, Jorge Pons aus Owingen,
Weber, Dieter aus Grafenberg