Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 736948
Löschungen
HRB 736948: GEFEO GmbH, Meßkirch, Weidenäcker 9, 88605 Meßkirch. Die Gesellschaf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.07.2018 10:20:00
HRB 736948: GEFEO GmbH, Meßkirch, Weidenäcker 9, 88605 Meßkirch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2018. Geschäftsanschrift: Weidenäcker 9, 88605 Meßkirch. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die unternehmerische Leitung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an vermögensverwaltenden Unternehmen; Tätigkeiten, für die eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist, gehören jedoch nicht zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Alber, Margarete Liselotte, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Maute, Rosa, Luzern / Schweiz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Geschäftsanteils lfd. Nr. 1 an der MADO-Domus GmbH mit Sitz in Meßkirch aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PROSPERA GmbH", Meßkirch (Amtsgericht Ulm HRB 711237) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.06.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 08.06.2018. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Alber, Margarete Liselotte aus Karlsruhe,
Maute, Rosa aus Luzern / Schweiz