Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 736759
Veränderungen
HRB 736759: zetVisions GmbH, Heidelberg, Mittermaierstraße 31, 69115 Heidelberg....
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HRB 736759: zetVisions GmbH, Heidelberg, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg. Än...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.06.2020 14:48:00
HRB 736759: zetVisions GmbH, Heidelberg, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2020. Geschäftsanschrift: Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb, die Einführungsberatung und die Schulung von Software-Lösungen vor allem im Bereich Corporate Governance, Compliance und Risk Management unter besonderer Berücksichtigung der Integration zu führenden ERP- und Business Intelligence Systemen. Ebenfalls Unternehmensgegenstand ist die Vermittlung, Weiterentwicklung, Einführungsberatung und Schulung von Fremdsoftware und eventuell notwendiger Hardware/Systemsoftware zur Sicherstellung von ganzheitlichen Systemlösungen. Stammkapital: 5.188.095,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pürsing, Monika, Gernsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Tischner, Erik, Heidelberg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "zetVisions AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337027) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pürsing, Monika aus Gernsheim,
Tischner, Erik aus Heidelberg