Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 736701
Veränderungen
HRB 736701: Forstgut Jännersdorf GmbH, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 1...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.05.2018 15:50:00
HRB 736701: Forstgut Jännersdorf GmbH, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2018. Geschäftsanschrift: Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wäldern und anderem Grundbesitz, und das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Wälder und andere Grundflächen besitzen und bewirtschaften, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Oettinger, Hans-Martin, Blaustein, *XX.XX.XXXX; Venus, Thomas, Dischingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Land- und Forstwirtschaft Gut Jännersdorf GmbH & Co. KG", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRA 725621) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Oettinger, Hans-Martin aus Blaustein,
Venus, Thomas aus Dischingen