Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 735729
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HRB 735729: SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH, Oberndorf am Neckar, Uhlandstra...
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SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH, Oberndorf am Neckar, Uhlandstraße 2, 78727 ...
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Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Oberndorf a.N. mbH, Oberndorf am Neckar, U...
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Veröffentlichung vom 23.05.2011 12:00:00
Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Oberndorf a.N. mbH, Oberndorf am Neckar, Uhlandstraße 2, 78727 Oberndorf am Neckar. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2011 zur Durchführung der Ausgliederung des Teilbetriebs "Städtisches Krankenhaus Oberndorf a. N." aus dem Vermögen der Stadt Oberndorf am Neckar um 25.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht und § 4 des Gesellschaftsvertrags entsprechend geändert. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 23.03.2011 ist der Teilbetrieb "Städtisches Krankenhaus Oberndorf a. N." der Stadt Oberndorf am Neckar nach den Spaltungsvorschriften des Umwandlungsgesetztes durch Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen. Durch Gesellschafterbeschluss vom gleichen Tag wurde dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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