Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 734952
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 734952: BOOM TRIKES Fahrzeugbau AG, Sontheim an der Brenz, Industriestraße 6...
Veränderungen
HRB 734952: BOOM TRIKES Fahrzeugbau AG, Sontheim an der Brenz, Industriestr. 6, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.04.2017 14:05:00
HRB 734952: BOOM TRIKES Fahrzeugbau AG, Sontheim an der Brenz, Industriestr. 6, 89567 Sontheim an der Brenz. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.12.2016. Geschäftsanschrift: Industriestr. 6, 89567 Sontheim an der Brenz. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von technischen Produkten aller Art, soweit hierbei keine staatliche Genehmigung erforderlich ist, insbesondere der Bau von Sonderfahrzeugen. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Böhm, Hermann, Sontheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Merkle, Wolfgang Michael, Sontheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Stubenvoll, Thomas, Sontheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BOOM-TRIKES Fahrzeugbau GmbH", Sontheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 661330) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böhm, Hermann aus Sontheim an der Brenz,
Merkle, Wolfgang Michael aus Sontheim an der Brenz,
Stubenvoll, Thomas aus Sontheim an der Brenz