Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 734857
Löschungen
GAG Grundstücksverwaltungs-GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Si...
Veränderungen
GAG Grundstücksverwaltungs-GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Pr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.09.2010 12:00:00
GAG Grundstücksverwaltungs-GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2010. Der Sitz ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 1892) nach Heilbronn verlegt. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Gegenstand: Der Erwerb, die Entwicklung, die Vermarktung und der Verkauf eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte. Geschäfte, die nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 2.100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kelber, Jürgen F., Flein, *XX.XX.XXXX; Leitner, Walter, Wimsheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Weller, Jürgen, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "GAG Grundstücksverwaltungs-Aktiengesellschaft", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 1892) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kelber, Jürgen F. aus Flein,
Leitner, Walter aus Wimsheim,
Weller, Jürgen aus Leipzig