Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 734651
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HRB 734651: abas Software GmbH, Karlsruhe, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe. Bes...
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HRB 734651: abas Software GmbH, Karlsruhe, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe. Ein...
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HRB 734651: abas Software GmbH, Karlsruhe, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe. Bes...
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Veröffentlichung vom 27.05.2020 10:54:00
HRB 734651: abas Software GmbH, Karlsruhe, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erstellung und der Vertrieb von Software aller Art und der Vertrieb von Hardware, die Entwicklung vollständiger Betriebsorganisationslösungen für mittelständische Handels- und Fertigungsunternehmen unter Einsatz von Organisationsberatung, Organisationsmitteln und EDV, der Vertrieb und die Implementierung der Unternehmensplattform abas-ERP bei Kunden und die Erbringung hiermit verbundener Beratungs- und anderer Dienstleistungen, fernerhin das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie das Erbringen von zentralen Management- und Servicedienstleistungen für Softwarepartner und deren Kunden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.05.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "abas Verwaltungs-GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 713145) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 734651: abas Software GmbH, Karlsruhe, c/o White & Case LLP, Bockenheimer La...
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Neueintragungen
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