Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 734282
Firma: Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim
Sitz: Oedheim
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.07.2010 12:00:00
Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim, Oedheim, Nelkenstraße 21/1, 74229 Oedheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2010. Der Sitz ist von Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3079) nach Oedheim verlegt. Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 21/1, 74229 Oedheim. Gegenstand: Vermittlung von Kapitalanlagen, insbesondere die Vermittlung von Anteilen an Immobilienfonds und Kapitalmarktfonds, die Vermittlung von Mietverträgen, Dienstleistungen und Versicherungen, ferner die Vermittlung von Finanzierungen, Leasing- und Bausparverträgen sowie alle sonstigen Dienstleistungen der Finanzdienstleistungsbranche. Stammkapital: 140.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wiehn, Karsten Walter, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "KSG Finanz- und Wirtschaftsmanagement Aktiengesellschaft", Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3079 ) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wiehn, Karsten Walter aus Kaiserslautern