Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 734157
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HRB 734157: Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Von-Gunzert-Straße 1...
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HRB 734157: Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Von-Gunzert-Straße 1...
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HRB 734157: Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Neckarstr. 1/8, 7872...
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HRB 734157:Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Neckarstr. 1/8, 78727...
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Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Neckarstr. 1/8, 78727 Oberndorf ...
Berichtigungen
Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Neckarstr. 1/8, 78727 Oberndorf ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.06.2010 12:00:00
Mitutoyo CTL Germany GmbH, Oberndorf am Neckar, Neckarstr. 1/8, 78727 Oberndorf am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2010. Geschäftsanschrift: Neckarstr. 1/8, 78727 Oberndorf am Neckar. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Auftragsforschung und -entwicklung von Technologie und Software für Messinstrumente und verwandte Produkte für Mitutoyo Europe GmbH sowie damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Ing. Loebnitz, Dieter Theodor, Vöhringen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Klein, Hans-Peter, Dornhan, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fukuda, Junichi, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Watanabe, Kiyoharu, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Teilen aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mitutoyo Europe GmbH", Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 1981) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 03.05.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2010. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Ing. Loebnitz, Dieter Theodor aus Vöhringen,
Fukuda, Junichi aus Meerbusch,
Klein, Hans-Peter aus Dornhan,
Watanabe, Kiyoharu aus Düsseldorf