Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 734117
Veränderungen
HRB 734117: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen, Eislingen, Steinbeisstra...
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HRB 734117: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen, Eislingen, Steinbeisstra...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2016 13:14:00
HRB 734117: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen, Eislingen, Steinbeisstraße 2, 73054 Eislingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2011. Die Gesellschafterversammlungen vom 31.05.2016 und 29.08.2016 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Sitz) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Sitz ist von Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 6011) nach Eislingen verlegt. Bisher: "Media Markt CCLXXXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt"; nun: "Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen". Änderung der Geschäftsanschrift: Steinbeisstraße 2, 73054 Eislingen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Der Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikeln, insbesondere TV- und HiFi-Geräten, Fotoartikeln und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fränzl, Dieter, Eitensheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Media Markt Verbund Heilbronn-Franken GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108637) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2016 mit Ergänzung vom 29.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.05.2016/29.08.2016 den Teil ihres Vermögens, der dem Teilbetrieb "Media Markt Eislingen" zuzurechnen ist, auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fränzl, Dieter aus Eitensheim