Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 734021
Veränderungen
HRB 734021: Neckar-Fils Schadenmanagement GmbH, Aalen, Stiewingstraße 4, 73433 A...
Veränderungen
HRB 734021: Baumann Management GmbH, Aalen, Stiewingstraße 4, 73433 Aalen. Die G...
Veränderungen
HRB 734021: Baumann Management GmbH, Aalen, Stiewingstraße 4, 73433 Aalen. Einze...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2016 15:03:00
HRB 734021: Baumann Management GmbH, Aalen, Stiewingstraße 4, 73433 Aalen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2013 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 30.10.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Sitz ist von Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 8642) nach Aalen verlegt. Bisher: "Main-Taunus Schadenmanagement GmbH"; Geschäftsanschrift: Stiewingstraße 4, 73433 Aalen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Managementtätigkeiten, Beratung und Beteiligung an Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baumann, Tobias, Aalen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Funk, Andreas, Aalen, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Baumann Management GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 730893) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.