Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 733923
Veränderungen
HRB 733923: Krafft GmbH, Aalen, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen. Die Gesells...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2016 11:51:00
HRB 733923: Krafft GmbH, Aalen, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2016. Geschäftsanschrift: Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wäldern, und das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Wälder besitzen und bewirtschaften, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Merckle, Ludwig, Ulm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Venus, Thomas, Dischingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Krafft GmbH & Co KG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 724534) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Merckle, Ludwig aus Ulm,
Venus, Thomas aus Dischingen