Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 733621
Löschungen
HRB 733621: Mitsubishi Chemical Advanced Materials GmbH, Sinsheim, Max-Planck-St...
Veränderungen
HRB 733621: Quadrant Deutschland Holding GmbH, Sinsheim, Am Leitzelbach 11, 7488...
Berichtigungen
HRB 733621: Quadrant Deutschland Holding GmbH, Sinsheim, Am Leitzelbach 11, 7488...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2019 19:11:00
HRB 733621: Quadrant Deutschland Holding GmbH, Sinsheim, Am Leitzelbach 11, 74889 Sinsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019. Geschäftsanschrift: Am Leitzelbach 11, 74889 Sinsheim. Gegenstand: Das Halten, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen in Deutschland, insbesondere von Unternehmen, die mit der Herstellung, der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen aller Art sowie damit zusammenhängenden Geschäften befasst sind, sowie die Unternehmensberatung (soweit nicht erlaubnispflichtig) von verbundenen und dritten Unternehmen sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben und der Abschluss von Handelsvertreterverträgen. Stammkapital: 250.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Willing, Stefan, Vreden, *XX.XX.XXXX; Zinnikus, Jürgen, Kirchhardt, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Quadrant Deutschland Holding GmbH & Co. KG", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 340745) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Willing, Stefan aus Vreden,
Zinnikus, Jürgen aus Kirchhardt