Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 733514
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.05.2019 16:10:00
HRB 733514: The Digital Academy@MBS GmbH, Mannheim, L 5, 6, 68161 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2019. Geschäftsanschrift: L 5, 6, 68161 Mannheim. Gegenstand: Die Entwicklung, Konzeption, Erstellung, Vermarktung und Vermittlung sowie die Beratung hinsichtlich analoger, digitaler und virtueller Lernangebote für Führungskräfte unterschiedlicher Ebenen zur Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung in Unternehmen. Dies soll im übergreifenden Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaft, Arbeitswelt und Umwelt geschehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der koordinierten Vernetzung der Unternehmen zu inhaltlichen und funktionalen Fragestellungen die im Zusammenhang mit der Digitalisierung industrieübergreifend und damit synergetisch gelöst werden können. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rösger, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. Wüstemann, Jens Helmut Gerd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "The Digital Academy@MBS GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708542) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Dr. Wüstemann, Jens Helmut Gerd aus Frankfurt am Main,
Rösger, Jürgen aus Hamburg