Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 733493
Firma: businessMart GmbH
Sitz: Baiersbronn
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HRB 733493: businessMart GmbH, Baiersbronn, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freuden...
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HRB 733493: businessMart GmbH, Baiersbronn, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freuden...
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HRB 733493: businessMart GmbH, Baiersbronn, Ackerweg 19, 72270 Baiersbronn. Ände...
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HRB 733493:businessMart GmbH, Stuttgart, Schwabstr. 96, 70193 Stuttgart.Die Gese...
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businessMart GmbH, Stuttgart, Curiestraße 4, 70563 Stuttgart. Änderung der Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.04.2010 12:00:00
businessMart GmbH, Stuttgart, Curiestraße 4, 70563 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2010. Geschäftsanschrift: Curiestraße 4, 70563 Stuttgart. Gegenstand: die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von elektronischen Marktplätzen als Market Place Service Provider für alle Branchen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Frahm, Thies, Renningen, *XX.XX.XXXX; Schneider, Uwe, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "businessMart AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20911) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frahm, Thies aus Renningen,
Schneider, Uwe aus Stuttgart