Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 733212
Veränderungen
HRB 733212: Vektor Pharma Transdermale Systeme GmbH, Uttenweiler, Hauptstraße 13...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.07.2020 11:07:00
HRB 733212: Vektor Pharma Transdermale Systeme GmbH, Uttenweiler, Hauptstraße 13, 88524 Uttenweiler. Die Gesellschaft hat am 08.07.2020 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der Vektor Pharma Limited mit Sitz in England, 69 Great Hampton Street, Birmingham (eingetragen im Companies House in Cardiff, Nr. 06106900) (übertragender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Übertragende Gesellschaft Rechtsform: Private limited company nach englischem Recht (Ltd.) Firma: Vektor Pharma Limited Satzungssitz: 69 Great Hampton Street, Birmingham, Großbritannien B18 6EW Firma und Sitz der Zweigniederlassung Firma: Vektor Pharma Limited Sitz: Warthausen, Deutschland Übernehmende Gesellschaft Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (GmbH) Firma: Vektor Pharma Transdermale Systeme GmbH Satzungssitz: Uttenweiler, Deutschland 2. Die Gesellschaften sind in folgenden Registern mit folgenden Registernummern eingetragen: Übertragende Gesellschaft Companies House in Cardiff, Nr. 06106900 Zweigniederlassung Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, HRB 721014 Übernehmende Gesellschaft:Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, HRB 733212 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Vektor Pharma Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCMBR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in derGläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der Gläubiger der übernehmenden GesellschaftDen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechsMonaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der aufnehmenden Gesellschaft anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Gläubiger hat in der Anmeldung den Anspruchsgrund und dieAnspruchshöhe substantiiert darzulegen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung dieErfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die übernehmende Gesellschaft kann dieSicherheitsleistung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 232 - 240 BGB stellen. Die Frist von sechs Monaten ist eine Ausschlussfrist und läuft damit unabhängig davon, ob der Gläubiger von der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 UmwG Kenntnis hat. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Solche Rechte bestehen bei der übernehmenden Gesellschaft nichtEtwaige Gläubigerrechte sind zu gegebener Zeit schriftlich gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft geltend zu machen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Geltendmachung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können eingeholt werden unter folgender Anschrift:Dr. Thomas BeckertVektor Pharma LimitedBei der Ziegelhütte 29,88447 Warthausenc) MinderheitsgesellschafterMinderheitsgesellschafter sind weder bei der übertragenden noch der übernehmenden Gesellschaft vorhanden. Alleiniger Gesellschafter der übernehmendenGesellschaft ist die übertragende Gesellschaft (Mutter-auf-Tochter-Verschmelzung). Die übertragende Gesellschaft hat nur einen Gesellschafter.Neueintragungen
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