Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 732577
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HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Der Aufsi...
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HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Die Haupt...
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HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Einzelpro...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Die Gesel...
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HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Mit der G...
Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Gegenstan...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.01.2019 14:53:00
HRB 732577: Winkler AG, Heidelberg, Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.07.2018 mit Änderung vom 29.11.2018. Geschäftsanschrift: Englerstraße 24, 69126 Heidelberg. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von elektrischen Beiheizungslösungen, Temperaturreglern und verwandter Produkte. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Vorstand: Medek, Markus, Sinsheim, *XX.XX.XXXX; Zenner, Andreas, Nußloch, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Winkler GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331735) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 250.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital). Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Medek, Markus aus Sinsheim,
Zenner, Andreas aus Nußloch