Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 732534
Veränderungen
HRB 732534: K-TEG Kiesel Technologie Entwicklung GmbH, Baienfurt, Baindter Straß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2015 10:53:00
HRB 732534: K-TEG Kiesel Technologie Entwicklung GmbH, Baienfurt, Baindter Straße 29, 88255 Baienfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2015. Geschäftsanschrift: Baindter Straße 29, 88255 Baienfurt. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion, die Herstellung, der Im-/Export von und der Handel mit Bau- und lndustriemaschinen sowie Anbaugeräten aller Art und Fahrzeugen aller Art, die Durchführung von Reparaturen an solchen Maschinen, die Übernahme von Beratungen, Vertretungen und sonstigen Dienstleistungen auf diesem Gebiet, der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art sowie aller mit Bau-und Industriemaschinen zusammenhängenden Hilfsstoffe, Zubehör und Ersatzteile, Beratungen und sonstigen Dienstleistungen auf diesem Gebiet, insbesondere auch Vermietungen, Verleihungen und Vermittlung von Leasing-und Mietkaufverträgen, sowie die Verpachtung und Vermietung von Immobilien. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gmelin, Wolfgang, Östringen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Kiesel, Toni Christoph, Nonnenhorn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "K-TEG Kiesel Technologie und Entwicklung GmbH & Co. KG", Baienfurt (Amtsgericht Ulm HRA 722229) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gmelin, Wolfgang aus Östringen,
Kiesel, Toni Christoph aus Nonnenhorn