Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 732419
Veränderungen
HRB 732419: HDK Beteiligungsverwaltungs GmbH, Friedrichshafen, Georgstraße 5, 88...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.08.2015 16:18:00
HRB 732419:HDK Beteiligungsverwaltungs GmbH, Friedrichshafen, Georgstraße 5, 88046 Friedrichshafen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Sitz ist von Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7274) nach Friedrichshafen verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Georgstraße 5, 88046 Friedrichshafen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an Handelsgesellschaften aller Art; ebenso auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Verkauf sowie die Ausstellung historischer Fahrzeuge. Ferner alle mit diesen Tätigkeiten in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Dr. Krönung, Hans-Dieter, Brand / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HDK British Cars GmbH", Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7293) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.