Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 732156
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HRB 732156: Dussler GmbH Versicherungsmakler, Biberach an der Riß, Königgässle 5...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.05.2015 15:39:00
HRB 732156:Dussler GmbH Versicherungsmakler, Biberach an der Riß, Königgässle 5, 88400 Biberach an der Riß.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2015 mit Nachtrag vom 27.05.2015. Geschäftsanschrift: Königgässle 5, 88400 Biberach an der Riß. Gegenstand: Betrieb eines Versicherungsmaklerbüros, worunter die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die Verwaltung und Betreuung von Versicherungsverhältnissen und ferner a. die Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34 d) GewO; b. die Tätigkeit als Immobilienmakler gemäß § 34 c) GewO; c. die Weitervermittlung von Versicherungspolice an Dritte; d. die Vermittlung von Darlehen; e. die Vermittlung von Kapitalanlagen (u.a. Bausparverträge), insbesondere solcher im Sinne des § 34 f) Gewerbeordnung. f. Vermittlung von Sachwerten (Industrie- und Edelmetalle) fällt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dussler, Jürgen, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX; Dussler, Klaus, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Versicherungsmakler" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dussler und Nestle GmbH", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 640988) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.02.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dussler, Jürgen aus Biberach an der Riß,
Dussler, Klaus aus Biberach an der Riß