Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 732092
Firma: DRF IASS GmbH
Sitz: Filderstadt
Löschungen
HRB 732092: DRF IASS GmbH, Filderstadt, Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt...
Veränderungen
HRB 732092:DRF IASS GmbH, Filderstadt, Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt....
Veränderungen
DRF Luftrettung GmbH, Filderstadt, Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt. Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2009 12:00:00
DRF Luftrettung GmbH, Filderstadt, Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2009. Geschäftsanschrift: Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt. Gegenstand: Das weltweite Halten und Verwaltung von Beteiligungen aller Art insbesondere an gewerblichen Unternehmungen, die Leistungen in der Luftfahrt und/oder Luftrettung und/oder bodengebundene medizinische Transporte sowie Serviceleistungen im Zusammenhang mit medizinischen Tätigkeiten erbringen; der An- und Verkauf und die Vermietung und Wartung von Hubschraubern, Flächenflugzeugen sowie Ersatzteilen, ferner alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten. Stammkapital: 1.300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Eyrich, Hans Jörg, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX; Lutz, Steffen, Wannweil, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "DRF Luftrettung AG", Filderstadt, (Amtsgericht Stuttgart HRB 225904) gemäß § 190 ff. UmwG. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Eyrich, Hans Jörg aus Sulz am Neckar,
Lutz, Steffen aus Wannweil