Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 731803
Firma: Forstbetrieb Ebnat GmbH
Sitz: Aalen
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HRB 731803: Forstbetrieb Ebnat GmbH, Aalen, Ebnater Hauptstr. 23, 73432 Aalen. D...
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HRB 731803: Forstbetrieb Ebnat GmbH, Aalen, Ebnater Hauptstr. 23, 73432 Aalen. B...
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HRB 731803:Forstbetrieb Ebnat GmbH, Aalen, Ebnater Hauptstr. 23, 73432 Aalen.Mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.02.2015 15:05:00
HRB 731803:Forstbetrieb Ebnat GmbH, Aalen, Ebnater Hauptstr. 23, 73432 Aalen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2015. Geschäftsanschrift: Ebnater Hauptstr. 23, 73432 Aalen. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wäldern, und das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Wälder besitzen und bewirtschaften, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Merckle, Ludwig, Ulm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Oettinger, Hans-Martin, Blaustein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Venus, Thomas, Dischingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Forstbetrieb Ebnat GmbH & Co KG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 501066) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Merckle, Ludwig aus Ulm,
Oettinger, Hans-Martin aus Blaustein,
Venus, Thomas aus Dischingen