Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 731736
Firma: KMF Maschinenbau GmbH
Sitz: Böbingen an der Rems
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Benzholzstraße 44, 7352...
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Benzholzstraße 44, 7352...
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Benzholzstraße 44, 7352...
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Benzholzstraße 44, 7352...
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 3, 73560 ...
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 5, 73560 ...
Veränderungen
HRB 731736: KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 5, 73560 ...
Veränderungen
HRB 731736:KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 5, 73560 B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.02.2015 11:25:00
HRB 731736:KMF Maschinenbau GmbH, Böbingen an der Rems, Porschestraße 5, 73560 Böbingen an der Rems.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2014. Geschäftsanschrift: Porschestraße 5, 73560 Böbingen an der Rems. Gegenstand: Der Vertrieb im In- und Ausland und die industrielle Herstellung von Apparaten, Geräten und Maschinen, insbesondere von solchen zum industriellen Nähen. Stammkapital: 137.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gansler, Gerhard, Aalen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "KMF Maschinenbau AG", Böbingen an der Rems (Amtsgericht Ulm HRB 701965) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gansler, Gerhard aus Aalen