Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 731657
Firma: QUAXTER GmbH
Sitz: Sitz verlegt nach Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11499)
Löschungen
QUAXTER GmbH, Lichtenstein, Im Brett 2, 72805 Lichtenstein. Sitz verlegt nach As...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.10.2010 12:00:00
ADVO-Holzfiedel GmbH, Reutlingen, Am Echazufer 24, 72764 Reutlingen.Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.09.2010 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "plantecs GmbH", Lichtenstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 729282) auf 25.001,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Firma geändert; nun: QUAXTER GmbH. Sitz verlegt; nun: Lichtenstein. Geschäftsanschrift: Im Brett 2, 72805 Lichtenstein. Gegenstand geändert; nun: Bereitstellung von internetbasierter Software zur Abwicklung von Wettbewerbsausschreibungen. 25.001,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Haußmann, Daniel, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Waltraud, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "plantecs GmbH", Lichtenstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 729282) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.09.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Vermögensteile (Teilbetrieb "QUAXTER") auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Haußmann, Daniel aus Lichtenstein,
Neumann, Waltraud aus LichtensteinNeueintragungen
ADVO-Holzfiedel GmbH, Reutlingen, Am Echazufer 24, 72764 Reutlingen.Gesellschaft...