Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 731539
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HRB 731539: IDS Industry & Facility Services GmbH, Hochdorf, Hochdorfer Straße 1...
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Veröffentlichung vom 27.03.2015 10:15:00
HRB 731539:IDS Industry & Facility Services GmbH, Hochdorf, Hochdorfer Straße 16, 88454 Hochdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "Industriedienstleistung Süd GmbH", Hochdorf (Amtsgericht Ulm HRB 600403) auf 30.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Industriedienstleistung Süd GmbH", Hochdorf (Amtsgericht Ulm HRB 600403) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.02.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.02.2015 den Teilbetrieb "Reinigungs- und Wartungsarbeiten für Industrieunternehmen und Erbringung von Industriesanierungs- und instandhaltungstätigkeiten" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des abgespaltenen Teilbetriebs "Reinigungs- und Wartungsarbeiten für Industrieunternehmen und Erbringung von Industriesanierungs- und instandhaltungstätigkeiten" der "Industriedienstleistung Süd GmbH", Hochdorf (Amtsgericht Ulm HRB 600403) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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