Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 731342
Veränderungen
HRB 731342: Merlin CtP GmbH, Gernsbach, Obertsroter Landstraße 50, 76593 Gernsba...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2018 10:09:00
HRB 731342: Merlin CtP GmbH, Gernsbach, Obertsroter Landstraße 50, 76593 Gernsbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Detmold (Amtsgericht Lemgo HRB 8973) nach Gernsbach verlegt. Bisher: "Paperfly GmbH"; nun: Merlin CtP GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Obertsroter Landstraße 50, 76593 Gernsbach. Gegenstand: Die Vermittlung und die Organisation von Druckaufträgen aller Art sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Dittmann, Heike, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dittmann, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Merlin CTP GmbH", Gernsbach (Amtsgericht Mannheim HRB 720800) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dittmann, Frank aus Essen,
Dittmann, Heike aus Essen