Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 731277
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HRB 731277: Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen, Tübingen, Schleifmü...
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Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen, Tübingen, Schleifmühleweg 36, 7...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2009 12:00:00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen, Tübingen, Schleifmühleweg 36, 72070 Tübingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 4782) nach Tübingen verlegt. Bisher: "MEDIA MARKT CCLXI TV-Hifi-Elektro GmbH Ingolstadt"; nun: Geschäftsanschrift: Schleifmühleweg 36, 72070 Tübingen. Gegenstand: Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikel, Fotoartikeln und Computern aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, sowie der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fränzl, Dieter, Eitensheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353778) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2009 den Teilbetrieb "Saturn Tübingen" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fränzl, Dieter aus Eitensheim