Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 731211
Löschungen
HRB 731211: Dirks Automation Beteiligungs GmbH, Ettlingen, Einsteinstraße 26-28,...
Löschungen
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Veränderungen
HRB 731211: Dirks Automation Beteiligungs GmbH, Ettlingen, Einsteinstraße 26-28,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.08.2018 12:12:00
HRB 731211: Dirks Automation Beteiligungs GmbH, Ettlingen, Einsteinstraße 26-28, 76275 Ettlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2018. Geschäftsanschrift: Einsteinstraße 26-28, 76275 Ettlingen. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Handelsgesellschaften; die Vornahme ergänzender und artverwandter Geschäfte; jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dirks, Johann Friedrich Marcus, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "100%ige Beteiligung an der im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 360838 eingetragenen sit-Steuerungstechnik GmbH" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dirks Beteiligungs GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 717557) nach näherer Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.