Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 730921
Veränderungen
HRB 730921: Bowcraft GmbH, Mannheim, Bassermannstraße 40, 68165 Mannheim. Einzel...
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Veröffentlichung vom 15.12.2020 07:30:00
HRB 730921: Kuebler Verlag GmbH, Mannheim, Bassermannstraße 40, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlungen vom 23.10.2020 und 10.11.2020 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital) und 14 (Jahresabschluss, Gewinnverteilung, Rücklagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bowcraft GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 731081) auf 7.030.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Bowcraft GmbH. Gegenstand geändert; nun: Das Verlegen, die Herstellung, das Betreiben und/oder der Vertrieb von elektronischen Medien, Online-Diensten aller Art, Zeitungen, Zeitschriften, Ton- und Bildträgern, Büchern, TV- und Radiostationen, Musik und Filmverlagen, Produktionseinrichtungen und Studios sowie der Handel, die Produktion und die Konfektionierung mit/von Rohstoffen, Isolierstoffen, Stoffen, Folien, Membranen, Klebebändern und artverwandten Produkten. Stammkapital nun: 7.030.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Jäger, Holger, Bensheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2020 mit Nachtrag vom 10.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.10.2020 und 10.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bowcraft GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 731081) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jäger, Holger aus Bensheim
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Neueintragungen
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