Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 730587
Löschungen
HRB 730587:Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach.Die Eint...
Veränderungen
Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach. Die Gesellschaft (...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.09.2013 12:00:00
Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach. Die Gesellschaft hat am 24.09.2013 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Coswell S.p.A.", Funo di Argelato (BO) (Italien) (Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (REA) Bologna Nr. 336611) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der Coswell GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach steht ihnen das Recht auf Sicherheitsleistung zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Erfüllung ihrer noch nicht fälligen Forderung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Voraussetzung für das Recht auf Sicherheitsleistung sind die Einreichung eines entsprechenden Antrags mit der Anmeldung der Forderung nach Grund und Höhe innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans / Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs, die Glaubhaftmachung, dass das Forderungsrecht der Gläubiger vor bzw. bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden ist. Hinsichtlich des Anspruchs des Gläubigers ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen, § 122 j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Coswell GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hauptstr. 85, 74936 Siegelsbach, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung und deren Höhe erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungen spätestens zwei Monate nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs durch das Handelsregister schriftlich gefordert werden muss. Im Übrigen können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Rechte der Gläubiger der Coswell GmbH bei der INTERTREU GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bachstr. 5-7, 68165 Mannheim, Deutschland, tel. 0621440070, eingeholt werden. Die Gläubiger der Coswell S.p.A., deren Forderungen vor der Eintragung des Verschmelzungsplans in das Handelsregister entstanden sind, haben das Recht, sich gemäß Art. 2503 C.C. innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der laut Art. 2502- bis C.C. vorgesehenen Eintragung der Verschmelzung zu widersetzen. Die Verschmelzung wird 60 Tage nach der Eintragung des Verschmelzungsplans im Handelsregister Bologna umgesetzt, um den Gläubigern des Coswell S.p.A. die Ausübung des ihnen gemäß Art. 2503 C.C. zustehenden Widerspruchrechts zu ermöglichen. Im Übrigen können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Coswell S.p.A. bei der Coswell S.p.A., Via Gobetti 4, 40050 Funo (Bologna), Italien, Tel. Nr. 0039051664900, eingeholt werden. Im Hinblick auf die Rechte der Minderheitsgesellschafter der Coswell S.p.A. ist auszuführen, dass sich aus der Verschmelzung weder die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Art. 2437 C.C. noch eine Veränderung der Gesellschafterzusammensetzung ergibt. Da die übertragende Gesellschaft vollständig im Besitz der übernehmenden Gesellschaft steht, werden kein Umtauschverhältnis und keine neuen und andersartigen Modalitäten für die Zuweisung von Aktien oder Gewinnbeteiligungen festgelegt. Da zudem die übrnehmende Gesellschaft infolge der Verschmelzung vom italienischen Gesetz geregelt bleibt, ändern sich für die Gesellschafter der Coswell S.p.A. auf keine Weise die mit ihrem Status verbundenen Rechte sowie die Modalitäten für deren Ausübung.Neueintragungen
Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach.Gesellschaft mit be...