Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 730517
Firma: KoKon gemeinnützige GmbH
Sitz: Tübingen
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HRB 730517: KoKon gGmbH, Tübingen, Schaffhausenstr. 113, 72072 Tübingen. Die Ges...
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HRB 730517:KoKon gemeinnützige GmbH, Tübingen, Depotstr. 7, 72072 Tübingen.Die G...
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KoKon gemeinnützige GmbH, Tübingen, Depotstr. 7, 72072 Tübingen. Bestellt als Ge...
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KoKon gemeinnützige GmbH, Tübingen, Schleifmühleweg 50, 72070 Tübingen.Neue Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.07.2009 12:00:00
KoKon gemeinnützige GmbH, Tübingen, Schleifmühleweg 50, 72070 Tübingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Schleifmühleweg 50, 72070 Tübingen. Gegenstand: (1) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens, insbesondere Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern sowie Förderung der Erwachsenenbildung. Einrichtung, Beratung und Unterhaltung von Kindertages-, Kinderbetreuungseinrichtungen und Erwachsenenbildungsstätten. Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Geschäftsbesorgungsleistungen für andere gemeinnützige Einrichtungen, deren Tätigkeit sich mit den Zwecken der Gesellschaft deckt, insbesondere auch Beratungshilfen, Fördermaßnahmen sowie weitere Dienste im Bereich der Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. (2) Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Noetzel, Ellen, Gomaringen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "KoKon e.V.", Tübingen (Amtsgericht Tübingen VR 1706) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Noetzel, Ellen aus Gomaringen