Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 730248
Veränderungen
HRB 730248: Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebüh...
Veränderungen
HRB 730248:Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebühl...
Veränderungen
Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 77, ...
Veränderungen
Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 77, ...
Veränderungen
Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 77, ...
Veränderungen
Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 77, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.06.2009 12:00:00
Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Stuttgart, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2009. Geschäftsanschrift: Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart. Gegenstand: ist der Erwerb von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumsrechten und grundstücksgleichen Rechten und deren Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und gelegentliche Verwertung. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zimmermann, Arthur, Böblingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Klett-Haus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13402) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zimmermann, Arthur aus Böblingen