Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 730127
Veränderungen
HRB 730127: Dietmar Hopp Stiftung GmbH, St. Leon-Rot, Opelstraße 28, 68789 St. L...
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Veröffentlichung vom 05.02.2019 15:54:00
HRB 730127: Dietmar Hopp Stiftung GmbH, St. Leon-Rot, Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: (a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO); (b) die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO); (c) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO); (d) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO); (e) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO); (f) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO); (g) die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO); (h) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO); (i) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO); (j) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet; dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziffer 2.2 entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen.Veränderungen
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HRB 730127: Zweite DH Stiftung gGmbH, St. Leon-Rot, Opelstraße 28, 68789 St. Leo...
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