Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 729902
Löschungen von Amts wegen
HRB 729902: av facility management GmbH, Ludwigsburg, Königsallee 57, 71638 Ludw...
Löschungsankündigungen
HRB 729902: av facility management GmbH, Ludwigsburg, Königsallee 57, 71638 Ludw...
Veränderungen
HRB 729902: av facility management GmbH, Ludwigsburg, Königsallee 57, 71638 Ludw...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.05.2009 12:00:00
av facility management GmbH, Ludwigsburg, Königsallee 57, 71638 Ludwigsburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2009. Geschäftsanschrift: Königsallee 57, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden (Facility-Management), - die Erbringung von Organisationsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Unterhaltung, Renovierung und Sanierung von Bauwerken aller Art unter Einschluss der damit zusammenhängenden fachlichen Beratung und der architektonisch-/ ingenieurtechnischen Betreuung der Auftraggeber, - die Erstellung von Nutzungskonzepten, Gutachten, Bewertungen, Schiedsgutachten und Expertisen für Bauwerke aller Art. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehören Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung erforderlich ist sowie Tätigkeiten, welche die Eintragung in die Handwerksrolle erfordern. Stammkapital: 410.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Daldrop, Norbert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "av facility management AG", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 206073) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Daldrop, Norbert aus Stuttgart