Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 729830
Firma: Bodan-Werft Freizeit und Hafen GmbH
Sitz: Kressbronn am Bodensee
Veränderungen
HRB 729830:Bodan-Werft Freizeit und Hafen GmbH, Kressbronn am Bodensee, Bodanstr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2013 12:00:00
Bodan-Werft Freizeit und Hafen GmbH, Kressbronn am Bodensee, Bodanstraße 23-28, 88079 Kressbronn am Bodensee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2013. Geschäftsanschrift: Bodanstraße 23-28, 88079 Kressbronn am Bodensee. Gegenstand: Die Vermietung und Verpachtung von Liegeplätzen an Land und zu Wasser, sowie die Herstellung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und der An- und Verkauf, als auch die Vermietung von Schiffen, Booten und Schiffsausrüstung aller Art, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Täigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dittmann, Robert, Langenargen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mayer, Harald, Überlingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bodan-Werft Freizeit und Hafen GmbH & Co. KG", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRA 720218) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dittmann, Robert aus Langenargen,
Mayer, Harald aus Überlingen