Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 729797
Veränderungen
HRB 729797: KM Beteiligungs GmbH, Weingarten Baden, Kirchstraße 8, 76356 Weingar...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.02.2018 14:54:00
HRB 729797: KM Beteiligungs GmbH, Weingarten Baden, Kirchstraße 8, 76356 Weingarten Baden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2018. Geschäftsanschrift: Kirchstraße 8, 76356 Weingarten Baden. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs, des Haltens und des Veräußerns von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Grundstücken, soweit es einer gesonderten Erlaubnis hierfür nicht bedarf, einschließlich der Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Geppert, Waltraud Gerlinde, Pfinztal, *XX.XX.XXXX; Dr. Mannchen, Kurt, Pfinztal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KM Beteiligungs GmbH & Co. KG", Weingarten Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 701023) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Mannchen, Kurt aus Pfinztal,
Geppert, Waltraud Gerlinde aus Pfinztal