Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 729745
Veränderungen
HRB 729745: Vermögensberatung Ralli GmbH, Beilstein, Horkheimer Weg 3, 71717 Bei...
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Veröffentlichung vom 19.03.2019 15:46:00
HRB 729745: Vermögensberatung Ralli Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Beilstein, Horkheimer Weg 3, 71717 Beilstein. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Ralli, Christl, Beilstein, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Christl Ralli e.K.", Beilstein (Amtsgericht Stuttgart HRA 734861) um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Vermögensberatung Ralli GmbH. Gegenstand geändert; nun: Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen sowie das Betreiben eines Vereinsheims (Swingerclub). Stammkapital nun: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Ralli, Christl, Beilstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Ralli, Markus G., Beilstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Einzelkauffrau Christl Ralli, Beilstein hat als Inhaberin der Firma "Christl Ralli e.K.", Beilstein (Amtsgericht Stuttgart HRA 734861) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.12.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ralli, Christl aus Beilstein,
Ralli, Markus G. aus Beilstein,
Vermögens Ralli Christl aus BeilsteinVeränderungen
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