Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 729670
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2013 22:00:00
FLF Farmland GmbH, Langenau, Veilchenweg 2, 89129 Langenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013. Geschäftsanschrift: Veilchenweg 2, 89129 Langenau. Gegenstand des Unternehmens: a. der Erwerb, Verkauf, die Verwaltung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie die Erstellung und der Betrieb in virtuelle Plattformen, welche vorstehende Tätigkeit ermöglichen bzw. unterstützen. b. Gründung, Betrieb, Kauf oder Pacht von landwirtschaftlichen Betrieben oder von Betrieben die mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten. c. Beteiligung an landwirtschaftlichen Betrieben oder an Betrieben welche mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten. d. die Erstellung und der Betrieb von virtuellen Plattformen, welche vorstehende Tätigkeiten (II.1 .a bis II.1 .c) ermöglichen bzw. unterstützen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schöll, Reiner, Langenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schöll, Berta, Langenau, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "FLF Farmland Fonds AG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 108111 B) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schöll, Berta aus Langenau,
Schöll, Reiner aus Langenau