Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 728396
Veränderungen
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straß...
Veränderungen
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straß...
Berichtigungen
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2017 14:33:00
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2017. Geschäftsanschrift: c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg. Gegenstand: Die Entwicklung, die Fertigung und der Vertrieb von optischen, mechanischen, optronischen, elektrischen und elektronischen Geräten, Gerätesystemen und Computerprogrammen auf dem Gebiet der Optometrie und der Augenheilkunde, vor allem im Zusammenhang mit Laserchirurgischen Systemen, der Erwerb und die Verwertung von Erfindungen, Patenten und Lizenzen und sonstigen Herstellungs- und Vertriebsrechten des vorgenannten Bereichs sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Stammkapital: 369.237,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Lösel, Frieder, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Polcher, Oliver, London / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "20/10 PERFECT VISION AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 702791) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Lösel, Frieder aus Mannheim,
Polcher, Oliver aus London / Vereinigtes Königreich